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Allgemeine Zuständigkeit
Zuständig ist das Amtsgericht für folgende Städte und Gemeinden:
Aichwald, Altbach, Baltmannsweiler, Deizisau, Denkendorf, Esslingen, Hochdorf, Lichtenwald, Neuhausen a.d.F., Ostfildern, Plochingen, Reichenbach a.d.F. und Wernau
Das Amtsgericht ist erstinstanzliches Gericht in Zivil-, Familien- und Strafsachen.
Beim Amtsgericht wird außerdem das Güterrechtsregister geführt.
Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.
Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".
Besondere Zuständigkeit im Bereich Insolvenzen, Zwangsversteigerungen und Hinterlegungen
In Insolvenz-, Zwangsversteigerungs- und Hinterlegungssachen
ist das Amtsgericht Esslingen auch für die Amtsgerichtsbezirke Kirchheim und
Nürtingen mit folgenden Gemeinden zuständig:
Aichtal,
Altdorf, Altenriet, Bempflingen, Beuren, Bissingen a.d.T., Dettingen u.T., Erkenbrechtsweiler, Filderstadt, Frickenhausen,
Großbettlingen, Holzmaden, Kirchheim unter Teck, Köngen, Kohlberg, Leinfelden-Echterdingen, Lenningen, Neckartailfingen,
Neckartenzlingen, Neidlingen, Neuffen, Notzingen, Nürtingen, Oberboihingen, Ohmden, Owen, Schlaitdorf, Unterensingen, Weilheim a.d.T.,
Wendlingen a.N. und Wolfschlugen.
