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Datum: 08.05.2025

Aktenzeichen: 28 Ca 6433/24

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 22.10.2024 nicht beendet wird.
2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 07.11.2024 nicht beendet wird.
3. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu unveränderten 
Bedingungen als Maschinenbaumechaniker weiterzubeschäftigen.
4. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 
5. Der Streitwert wird auf 24.914,26 EUR festgesetzt.
6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.